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Am 07. März 2008 hat das Bundesministerium für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) erstmalig zur Notwendigkeit einer pharmakogenetischen Testung Stellung genommen (www.bfarm.de). Demnach sollten Träger der genetischen Variante HLA-B*5701 kein Abacavir® einnehmen. Begründet wird dies mit dem genetisch bedingten Risiko, an den Folgen einer unerwünschten Arzneimittelreaktion zu erkranken.
Mit Hilfe eines molekulargenetischen Verfahrens kann der Patient vor Beginn einer Abacavir® Therapie oder spätestens bei Auftreten einer Überempfindlichkeitsreaktion auf das Vorliegen des HLA-B*5701 Allels getestet werden. Da die Hypersensitivitätsreaktion (HSR) gegen Abacavir nur unter Merkmalsträgern des HLA-B*5701 Allels auftritt, kann nach bisheriger Datenlage bei negativem Test auf HLA-B*5701 eine immunologisch bedingte HSR weitestgehend ausgeschlossen werden. Das klinische Bild dieser Überempfindlichkeitsreaktion ist ähnlich wie bei respiratorischen oder gastrointestinalen Erkrankungen. Häufig werden auch Fieber, Hautausschläge, Muskel- und Gelenkbeschwerden oder eine Lethargie beobachtet. Etwa 5-8% der HIV Infizierten zeigen eine Hypersensitivitätsreaktion bei Einnahme von Abacavir.
Zwei retrospektive, pharmakogenetische Studien haben gezeigt, dass Träger des HLA-B*5701 Allels ein signifikant erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Überempfindlichkeitsreaktion haben. Das Ergebnis einer prospektiven, randomisiert-kontrollierten Studie an 1956 Patienten mit HIV (PREDICT-1 Studie) belegt den klinischen Nutzen der HLA-B*5701 Testung.