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Kostenübernahme

Bei medizinischer Indikation können genetische Untersuchungsaufträge für gesetzlich Versicherte unter Angabe der Verdachtsdiagnose, der gewünschten Analyse als Auftragsleistung und der unterschriebenen Einwilligungserklärung mit dem Überweisungsschein 10 angefordert werden. Die Kosten der Untersuchungen sind vom Laborbudget des überweisenden Arztes ausgenommen.

 

Für privat Versicherte und Selbstzahler ist der entsprechende Anforderungsbogen sowie die unterschriebene Einwilligungserklärung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass alle medizinisch indizierten humangenetischen Untersuchungen Bestandteil der Regelversorgung sind. Versandmaterial wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.



 

 

 

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