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Institut für Pharmakogenetik
und genetische Disposition

 

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Pharmakogenetik / Genetische Disposition

Gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) dürfen humangenetische Untersuchungen nur dann durchgeführt werden, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten vorliegt.

 

Humangenetische Untersuchungen können für gesetzlich Versicherte bei medizinischer Indikation über den Laborschein 10 (unter Angabe der Verdachtsdiagnose und der gewünschten Untersuchung als Auftragsleistung) angefordert werden. Die Kosten humangenetischer Untersuchungen gehen nicht zu Lasten des Laborbudgets des überweisenden Arztes.

 

Die Untersuchungen können über den Anforderungsbogen für Selbstzahler als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet werden.

 

Für privat Versicherte erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über unseren Anforderungsbogen mit Preisen.

 

Das Untersuchungsmaterial (EDTA-Blut) kann auf dem normalen Postweg zugesendet werden. Versandmaterial stellen wir auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

Wie Sie Material einsenden können, erfahren Sie in der Probenversandanleitung Blut bzw. in der Probenversandanleitung Mundschleimhaut.

 

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