Hermann-Ehlers-Straße 9
31224 Peine
Tel. +49 (0) 5171 802 31 31
Fax +49 (0) 5171 806 28 80
Ostpassage 9
30853 Langenhagen
Tel. +49 (0) 511 20 30 448
Fax +49 (0) 511 20 30 447
Gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) dürfen humangenetische Untersuchungen nur dann durchgeführt werden, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten vorliegt.
Humangenetische Untersuchungen können für gesetzlich Versicherte bei medizinischer Indikation über den Laborschein 10 (unter Angabe der Verdachtsdiagnose und der gewünschten Untersuchung als Auftragsleistung) angefordert werden. Die Kosten humangenetischer Untersuchungen gehen nicht zu Lasten des Laborbudgets des überweisenden Arztes. Eine Übersicht über unsere Leistungen finden Sie im Anforderungsbogen.
Die Untersuchungen können über den Anforderungsbogen für Selbstzahler als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet werden.
Für privat Versicherte erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über unseren Anforderungsbogen mit Preisen.
Das Untersuchungsmaterial (EDTA-Blut) kann auf dem normalen Postweg zugesendet werden. Versandmaterial stellen wir auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.
Wie Sie Material einsenden können, erfahren Sie in der Probenversandanleitung Blut bzw. in der Probenversandanleitung Mundschleimhaut.
Der Nachweis zirkulierender Tumorzellen im Blut wird mit dem Anforderungsbogen Zirkulierende Tumorzellen begleitet und ist in jedem Fall ausgefüllt mitzusenden. Die Probenversandanleitung enthält eine Beschreibung der Materialgewinnung. Es handelt sich hierbei um eine Selbstzahlerleistung, die nicht durch die Krankenkassen erstattet werden muss. Eine Einwilligungserklärung gemäß GenDG ist nicht erforderlich. Aufgrund des Probentransportes per Paketdienst ist eine rechtzeitige telefonische Kontaktaufnahme mindestens 48 Stunden vor der Probengewinnung mit unserem Labor erforderlich.
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